Umsatzsteuerrecht in Großbritannien - so gelingt die Abrechnung!

 

Sie sind in Großbritannien tätig und verkaufen dort Ihre Produkte oder Dienstleistungen? Seit dem Brexit im Jahr 2021 gibt es im britischen Umsatzsteuerrecht eine Vielzahl an Änderungen, auf die sich deutsche Unternehmen einstellen müssen. Dies betrifft sowohl die Lieferung von Waren als auch die Erbringung von Dienstleistungen. Einige Regelungen, wie das Reverse-Charge-Verfahren, bleiben weiterhin bestehen. Welche wichtigen Bestimmungen in der britischen Umsatzsteuer für Dienstleistungen und Warenlieferungen gelten und wie diese in der Praxis angewandt werden, erläutert Ihnen Herr Martin Werhahn, Head of Tax Services der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer (AHK Großbritannien). 

Im Anschluss an den Vortrag bleibt genug Zeit für Ihre Fragen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online statt.

Die Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung.

In Kooperation mit der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.

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22. Mai, 10:30 - 11:30 Uhr (MESZ)

Programm

Sophie Riegler, Beraterin Außenwirtschaft, IHK Niederbayern

Martin Werhahn, Head of Tax Services der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer