
Grenzüberschreitendes Arbeiten in der Schweiz
Wenn Arbeitnehmer/-innen niederbayerischer Unternehmen in der Schweiz tätig sind - beispielsweise für Werk- und Montagelieferungen, Werkleistungen oder Bauarbeiten - gibt es trotz zahlreicher Vereinfachungen viele Vorschriften und Formalitäten, die beachtet werden müssen. Insbesondere sind die Regelungen und Vorschriften rund um die Thematik der Entsendung zu beachten. Dazu gehören die Meldung der entsandten Arbeitnehmer/-innen und die Recherche nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften, zum Mindestentgelt, Urlaub und Ruhezeiten. Bei Nichtbeachtung drohen erhebliche Verwaltungsstrafen.
Ziel:
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie durch die Rechtsexpertin der Auslandshandelskammer in der Schweiz, Dr. Marion Hohmann-Viol, Informationen zu grenzüberschreitenden Leistungen, aktuellen und rechtlichen Bedingungen sowie administrativen Auflagen, die bei der Dienstleistungserbringung und dem Mitarbeitereinsatz in der Schweiz zu beachten sind.
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.
In Kooperation mit der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.
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21. Juli 2025, 14:00 - 16:00 Uhr (MESZ)
Programm
Dr. Marion Hohmann-Viol, Direktorin,
Handelskammer Deutschland-Schweiz
Sie benötigen weitere Informationen?
Kontaktieren Sie gerne Herrn Engleder unter 0851/507-283 oder josef.engleder@passau.ihk.de