Mitarbeiterentsendung nach Polen

 

Wenn Arbeitnehmer niederbayerischer Unternehmen in Polen tätig sind - beispielsweise für Werk- und Montagelieferungen, Werkleistungen oder Bauarbeiten – gibt es viele Vorschriften und Formalitäten, die beachtet werden müssen.

Insbesondere sind die Regelungen und Vorschriften rund um die Thematik der Entsendung zu beachten. Dazu gehören die Meldung der entsandten Arbeitnehmer und die Recherche nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften, zum Mindestentgelt, Urlaub und Ruhezeiten. Bei Nichtbeachtung drohen erhebliche Verwaltungsstrafen.

Inhalt (Änderungen vorbehalten):

  1. Arbeitsrechtliche Grundlagen – wer kann und darf entsendet werden
  2. Entsendung nach Polen – die formalen Grundlagen
  3. Entsendung nach Polen – das zu beachtende (neue) Recht
  4. Kontrolle durch die staatliche Arbeitsinspektion (PIP)

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online statt.

Die Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung.

 

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5. November 2025, 10:00 - 11:15 Uhr (MEZ)

Programm

Josef Engleder, IHK Niederbayern

Roland Fedorczyk, Leiter Rechtsabteilung, AHK Polen