Angesichts der kontinuierlich wachsenden Unvereinbarkeit zwischen den strengen gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitrechts und der heutigen Arbeitswelt, wird der Ruf nach einem neuen Gesetz immer lauter. Nicht erst durch das EuGH Urteil vom 14.05.2019 zur Arbeitszeiterfassung sieht sich der Arbeitgeber aufgrund der geltenden täglichen Arbeitshöchstzeit und den starren Ruhezeitenregelungen vor großen Herausforderungen gestellt. Rechtsanwalt Andreas Kössel zeigt neben den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und den bestehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten auch die Formen des „Mobilen Arbeiten“ und deren rechtlichen Umsetzung auf.
In 10 Jahren wird die Generation Y etwa 70 Prozent der Arbeitnehmerschaft stellen, deren Fokus nicht auf ein angemessenes Arbeitsentgelt allein gerichtet ist, sondern unter anderem die Work-Life-Balance in den Vordergrund rückt. Um die Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen und sich angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels von Mitbewerbern abzugrenzen, ist es Zeit die Forderungen der Generation Y an die Arbeitswelt näher zu beleuchten. Prof. Dr. Peter Fischer referiert über eine generationsgerechte Führung, insbesondere über die Frage, welche Maßnahmen ein Unternehmen ergreifen muss, um Personen der Generation Y, die zwischen 1981 und 2000 geborenen, und die anschließende Generation Z zu rekrutieren und zu halten.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Begrüßung
IHK-Vizepräsident Toni Fink
Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, Flexibilisierungsmöglichkeiten und „Mobiles Arbeiten“
Andreas Kössel, Rechtsanwalt, Lutz І Abel Rechtsanwalts PartG mbB, München
Pause
Generationsgerechte Führung
Prof. Dr. Peter Fischer, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Sozial-, Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie, Universität Regensburg
Abschluss und Verabschiedung